Was muss ich Sanieren? (GEG)
Was müssen Sie als Eigentümer*innen nach dem GEG sanieren oder beachten?
1. Austauschpflicht für alte Heizungen
Heizkessel, die mit Öl oder Gas betrieben werden und älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden.
Gilt für sogenannte Standard- und Konstanttemperaturkessel, nicht für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel.
Ausnahmen: Selbstgenutztes Ein- oder Zweifamilienhaus, wenn man seit 2002 oder früher selbst darin wohnt.
2. Pflicht zur Dämmung von Rohrleitungen
Unbeheizte Räume (z. B. Keller oder Dachboden): Hier müssen Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt sein.
Gilt auch für nachträgliche Eigentümerwechsel.
3. Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs
Die oberste Geschossdecke muss den Mindestwärmeschutz erfüllen (U-Wert max. 0,24 W/m²K).
Alternativ kann das Dach gedämmt werden.
Gilt spätestens zwei Jahre nach dem Eigentümerwechsel, wenn der neue Eigentümer das Haus selbst nutzt.
4. Pflichten bei Eigentümerwechsel
Wenn du ein Haus kaufst oder vererbt bekommst (und selbst bewohnst), musst du:
Oben genannte Pflichten (Heizung, Rohr- und Decken-/Dachdämmung) innerhalb von zwei Jahren umsetzen.
5. GEG 2024: Neuerungen zur Heiztechnik
Seit 2024 dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die auf mind. 65 % erneuerbare Energien setzen (z. B. Wärmepumpe, Pelletheizung, Solarthermie kombiniert mit Hybridlösungen).
Bestandsschutz: Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben werden.
Es gelten Übergangsfristen und Sonderregelungen – besonders in Gebieten ohne kommunale Wärmeplanung.
6. (Blick in die Zukunft) EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) – noch in Umsetzung:
Ab etwa 2030/2033 sind stufenweise Sanierungspflichten für energetisch schlechteste Gebäude geplant (z. B. Energieeffizienzklasse G).
Ziel: CO₂-Neutralität im Gebäudebestand bis 2050.
🛑 Wichtig:
Bußgelder bis 50.000 € sind möglich, wenn bestimmte Pflichten ignoriert werden.
Förderungen über die KfW oder BAFA stehen zur Verfügung – z. B. für Heizungsumrüstung oder Dämmung.
Energieberatung ist oft empfehlenswert – teilweise sogar Pflicht bei bestimmten Sanierungen.